Nach einem mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 (ab 16 Jahren) kann in die Klasse A2 (ab 18 Jahren) unter nachfolgenden Voraussetzungen aufgestiegen werden:
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische Ausbildung:
es sind keine Sonderfahrten erforderlich
der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, das die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers vorhanden sind, um den Prüfungsanforderungen der praktischen Prüfung gerecht werden zu
können. Deshalb ist die Anzahl der Fahrstunden individuell durch den Fahrlehrer festzulegen.
Prüfungen:
keine theoretische Prüfung erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich
Nach einem mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 (ab 18 Jahren) kann in die Klasse A (ab 24 Jahren) unter nachfolgenden Voraussetzungen aufgestiegen werden:
Mindestalter:
Das Mindestalter für die Klasse A beträgt somit beim stufenweisen Aufstieg 20 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische Ausbildung:
es sind keine Sonderfahrten erforderlich
der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, das die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers vorhanden sind, um den Prüfungsanforderungen der praktischen Prüfung gerecht werden zu
können. Deshalb ist die Anzahl der Fahrstunden individuell durch den Fahrlehrer festzulegen.
Prüfungen:
keine theoretische Prüfung erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich