Mindestalter: 17 Jahre beim "begleiteten Fahren ab 17 Jahren", ansonsten 18 Jahre
Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren oder Fahrerlaubnisklasse B ab 18 Jahren
Inhalt:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG aber nicht mehr als 3500 kG
(PKW + Anhänger) darf über 4250 kG betragen
Hinweis: Ausschlaggebend sind hierfür immer die Angaben in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) !
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
keine erforderlich
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten zu 45 Minuten
1 Autobahnfahrt zu 45 Minuten
1 Nachtfahrt zu 45 Minuten
Prüfung:
keine theoretische Prüfung erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich