Fahrerlaubnisklasse BE

Mindestalter: 17 Jahre beim "begleiteten Fahren ab 17 Jahren", ansonsten 18 Jahre

 

Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren oder Fahrerlaubnisklasse B ab 18 Jahren

 

Inhalt:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG aber nicht mehr als 3500 kG

(PKW + Anhänger) darf über 4250 kG betragen

 

Hinweis: Ausschlaggebend sind hierfür immer die Angaben in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) !

 

Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:

keine erforderlich

 

Praktische Ausbildung:

Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände

Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten

 

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

3 Überlandfahrten zu 45 Minuten

1 Autobahnfahrt zu 45 Minuten

1 Nachtfahrt zu 45 Minuten

 

Prüfung:

keine theoretische Prüfung erforderlich

eine praktische Prüfung ist erforderlich