Fahrerlaubnisklasse B ab 18 Jahren

Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung:  ist mit 17 1/2 Jahren möglich

Inhalt:

Kraftfahrzeuge mit:
einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kG und maximal 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz

Anhängerregelung 01:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kG sind immer erlaubt

zG 3500 kG PKW + zG 750 kG Anhänger = zG Fahrzeugkombination 4250 kG

 

Anhängerregelung 02:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG sind dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) insgesamt 3500 kG nicht überschreitet    
zG PKW + zG Anhänger = zG Fahrzeugkombination maximal 3500 kG

 

Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen"
2 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse B"
Falls bereits eine Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist reduziert sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden

 

Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände    
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe

Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten

 

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 x 45 Minuten Überlandfahrten

4 x 45 Minuten Autobahnfahrten

3 x 45 Minuten Nachtfahrten

 

Prüfungen:

eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich

 

Einschluss von Klassen:

AM und L