Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: ist mit 17 1/2 Jahren möglich
Inhalt:
Kraftfahrzeuge mit:
einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kG und maximal 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz
Anhängerregelung 01:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kG sind immer erlaubt
zG 3500 kG PKW + zG 750 kG Anhänger = zG Fahrzeugkombination 4250 kG
Anhängerregelung 02:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG sind dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) insgesamt 3500 kG nicht
überschreitet
zG PKW + zG Anhänger = zG Fahrzeugkombination maximal 3500 kG
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen"
2 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse B"
Falls bereits eine Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist reduziert sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich
Einschluss von Klassen:
AM und L