Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Nein
Einschluss: Klasse AM, A1
Inhalt:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse von maximal 0,2 kW/kg
sowie:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW
Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen" bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung
anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich