Fahrerlaubnisklasse A - Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 24 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Nein

Einschluss: Klasse AM, A1, A2

 

Inhalt:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Hinweis: Mindestalter 20 Jahre bei mindestens 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2

sowie:

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit symmetrisch angeordneten Rädern über 15 kW

Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einen Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Hinweis: abweichendes Mindestalter für diese dreirädrigen Kfz: 21 Jahre

 

Ausbildung:

Theoretische Ausbildung:

12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen" bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"

 

Praktische Ausbildung:

Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung

anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände

 

Stufe 01: Grundstufe

Stufe 02: Aufbaustufe

Stufe 03: Leistungsstufe

Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Stufe 05: Reife- und Teststufe

 

Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten

 

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 x 45 Minuten Überlandfahrten

4 x 45 Minuten Autobahnfahrten

3 x 45 Minuten Nachtfahrten

 

Prüfungen:

eine theoretische Prüfung ist erforderlich

eine praktische Prüfung ist erforderlich