Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Nein
Einschluss: Klasse AM, A1, A2
Inhalt:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Hinweis: Mindestalter 20 Jahre bei mindestens 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2
sowie:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit symmetrisch angeordneten Rädern über 15 kW
Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einen Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Hinweis: abweichendes Mindestalter für diese dreirädrigen Kfz: 21 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen" bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung
anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich